PYROTECHNIK

 

Laut der neuen JachtVO können Sie durch eine schriftliche Prüfung Ihre ausreichenden Fachkenntnisse für den Umgang mit pyrotechnischen Gegenständen der Kategorie P2, eingeschränkt auf die Produktgruppe “Seenot-Signalmittel” nachweisen.

 

Die schriftliche Prüfung ist im „Multiple Choice Verfahren” (vier Antwortmöglichkeiten -> eine Antwort richtig) und

umfasst 8 Fragen davon müssen 75% (6 Fragen) richtig beantwortet werden.

 

Die Prüfungen werden von zugelassenen Prüfern für Pyrotechnik abgenommen.