PYROTECHNIK
Laut der neuen JachtVO können Sie durch eine schriftliche Prüfung Ihre ausreichenden Fachkenntnisse für den Umgang mit pyrotechnischen Gegenständen der Kategorie P2, eingeschränkt auf die Produktgruppe “Seenot-Signalmittel” nachweisen.
Die schriftliche Prüfung ist im „Multiple Choice Verfahren” (vier Antwortmöglichkeiten -> eine Antwort richtig) und
umfasst 8 Fragen davon müssen 75% (6 Fragen) richtig beantwortet werden.
Die Prüfungen werden von zugelassenen Prüfern für Pyrotechnik abgenommen.