Wenn die Prüfung für Ihren Segelschein durch die Sail Austria durchgeführt wurden und Sie den Befähigungsausweis der Sail Austria haben, ist ein IC Antrag AUSSCHLIESSLICH über das Büro der Sail Austria durchzuführen.
Eine geeignete Ausbildung zur Führung von Jachten auf See nachweisen zu können, ist schon zur eigenen und mitgeführter Personen Sicherheit sowie aus haftungsrechtlichen Gründen ratsam.
Da Österreich über keine Küstengewässer verfügt, ist der Erwerb staatlich anerkannter österreichischer Befähigungsausweise für die selbstständige Führung von Jachten auf See nicht verpflichtend. Dies bedeutet allerdings nicht, dass in Hoheitsgewässern anderer Staaten das Führen von Jachten ohne Befähigungsausweis gestattet wäre. Da es kein internationales Abkommen zu Befähigungsausweisen für die Sport- und Vergnügungsschifffahrt auf See gibt, sind jedenfalls die Vorschriften der Küstenstaaten zu beachten. Neben den von diesen ausgestellten Befähigungsausweisen werden in der Regel die vom Heimatstaat ausgestellten oder anerkannten ebenfalls anerkannt; Ausnahmen sind derzeit nicht bekannt.
Weitere Auskünfte über die Rechtsordnung einzelner Küstenstaaten können deren Vertretungen erteilen. Die Kontaktdaten veröffentlicht das Bundesministerium für europäische und internationale Angelegenheiten.
Der Weg zum Internationalen Zertifikat über anerkannte private Prüfungsorganisationen
Zur selbstständigen Führung von Motor- oder Segeljachten auf See können auf der Grundlage von Befähigungsausweisen, die bei privaten, anerkannten Prüfungsorganisationen erworben wurden, Internationale Zertifikate für die Führung von Jachten ausgestellt werden, die von der Republik Österreich amtlich anerkannt sind.
Eine Prüfungsorganisation ist anerkannt, wenn ihre Prüfungsordnung mit Bescheid der Bundesministerin für Verkehr, Innovation und Technologie genehmigt und festgestellt wurde, dass die im privaten Rechtsverhältnis ausgestellten Befähigungsausweise für die selbstständige Führung von Jachten auf See als Grundlage zur Ausstellung von Internationalen Zertifikaten für die Führung von Jachten gemäß den Empfehlungen der Europäischen Wirtschaftskommission der Vereinten Nationen (UNECE) im Umfang der Resolution Nr. 40 vom 16. Oktober 1998 geeignet sind.
Auf geeigneten - privaten - Befähigungsausweisen findet sich ein Vermerk mit folgendem Mindestinhalt (x für individuell-konkrete Zahl):
„Die genehmigte Prüfungsordnung (GZ. BMVIT-555.9xx/00xx-IV/W1/20xx) wurde eingehalten.“