per 1.6.2025
Bernhard Fischer,
Martin Wolf
Edward Westerlund
Franz Friedreich
Andreas Bauer,
Hannes Ohrlinger
Helmuth Grimm,
Karl Borowy,
Klaus Fröhlich,
Wendelin Schaar
Peter Lora
Markus Pruckner
Herbert Kirchberger
Horst Meixner.
Alexander Bayr
Klemens Bayr
Andreas Reichart
Andreas Furtenbacher
Andreas L.
Andreas Lackner Werner
Unsere Prüfungsorganisation sucht ehrenamtliche Prüfer für unsere Hochsee-Segelkurse FB1-FB4, die vorrangig in Kroatien stattfinden werden.
Folgende Qualifikationen sind laut JachtVO notwendig:
§ 19. (1) Die geistige und körperliche Eignung der Prüferinnen und Prüfer und deren Nachweis hat den Anforderungen gemäß § 24 Abs. 3 zu entsprechen.
(2) Die fachliche Qualifikation der Prüferinnen und Prüfer ist getrennt nach Motorantrieb und Motor- und Segelantrieb zu erfassen und hat jeweils mindestens zu umfassen:
1.
Für alle Fahrtbereiche für Jachten mit Motorantrieb seemännische Praxis im Ausmaß von mindestens 3 000 Seemeilen, davon als Schiffsführerin bzw. Schiffsführer mindestens 1 000 auf Motorjachten oder Segeljachten mit Antriebsmaschine, sowie der Besitz eines Befähigungsausweises für Motorjachten für den der Prüfung entsprechenden Fahrtbereich, zumindest jedoch für den Fahrtbereich 3;
2.
für alle Fahrtbereiche für Jachten mit Motor- und Segelantrieb seemännische Praxis im Ausmaß von mindestens 5 000 Seemeilen, davon als Schiffsführerin bzw. Schiffsführer mindestens 2 000 auf Segeljachten mit Antriebsmaschine, sowie der Besitz eines Befähigungsausweises für Segeljachten für den der Prüfung entsprechenden Fahrtbereich, zumindest jedoch für den Fahrtbereich 3;
3.
für die Fahrtbereiche 1 bis 3 der Besitz zumindest eines UKW-Betriebszeugnisses II (SRC), für den Fahrtbereich 4 der Besitz zumindest eines Allgemeinen Betriebszeugnisses II (LRC) gemäß Funker-Zeugnisgesetz 1998 – FZG, BGBl. I Nr. 26/1999 in der jeweils geltenden Fassung;
4.
Kenntnis der geltenden rechtlichen Grundlagen sowie des Prüfungsmaterials in Zusammenhang mit dieser Verordnung und Internationalen Zertifikaten für das Führen von Jachten;
5.
30 Bordtage innerhalb der letzten fünf Jahre. Diese seemännische Praxis ist im Abstand von fünf Jahren jeweils neuerlich nachzuweisen. Die Prüfungstätigkeit begründet derartige Bordtage.